Bedingungen zur Markennutzung für Betriebe der Dry January®-Workplace-Challenge
1. Lizenz
Die Marke Dry January® ist markenrechtlich geschützt und Eigentum von Alcohol Change UK (ACUK). Lizenznehmer für die Schweiz ist das Blaue Kreuz Schweiz (BKCH). Unternehmen, die an der Dry January®-Workplace -Challenge teilnehmen, verpflichten sich, die nachstehenden vom Blauen Kreuz Schweiz und Alcohol Change UK festgelegten Regeln zur Nutzung der Marke einzuhalten.
2. Logonutzung
Das Dry January®-Logo (Bildmarke) darf nur in den durch das Kampagnenteam bereitgestellten Materialien verwendet werden. Eine Logonutzung darüber hinaus ist nicht gestattet.
3. Nutzung: Wortmarke «Dry January» (und Abkürzung «Dry Jan»)
Die geschützte Wortmarke "Dry January" oder "Dry Jan" darf der angemeldete Betrieb (sehr gerne!) für seine Kommunikation im Zusammenhang mit der Dry January®-Workplace-Challenge nutzen. Dieses Recht erwirbt der Betrieb für den Zeitraum ab Anmeldungsdatum bis zum 30. Juni (gemeint ist immer der direkt auf die vom Betrieb durchgeführte Workplace-Challenge folgende Juni). Die Wortmarke darf niemals für kommerzielle Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise für Produktwerbung.